Änderungen bei der E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 |
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Nach dem verabschiedeten Wachstumschancengesetz sollten diese Verpflichtungen auch vollumfänglich für Kleinunternehmer gelten. Fest steht, dass auch Kleinunternehmer ab 1.1.2025 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen anderer Unternehmen zu empfangen. Vorgesehen war, dass Kleinunternehmer ab 1.1.2028 E-Rechnungen versenden müssen. So steht es auch im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15.10.2024 zur E-Rechnung. Dieses Schreiben bindet die Finanzverwaltung. In dem vom Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 vom 18.10.2024 wurde die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer im Hinblick auf den Versand der Rechnungen jedoch wieder gestrichen. Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Gesetz zugestimmt. Bei Beratungsbedarf kontaktieren Unternehmer bitte ihren Steuerberater. |
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