BFH: Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem Außensteuergesetz ist europarechtswidrig |
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Geklagt hatten Begünstigte einer Schweizer Familienstiftung, denen das deutsche Finanzamt das Einkommen der Stiftung zugerechnet hatte, obwohl sie keine Ausschüttungen erhalten hatten. Eine Ausnahme wurde ihnen wegen des Sitzes der Stiftung außerhalb der EU bzw. des EWR verwehrt. Der BFH entschied jedoch, dass auch auf ausländische Familienstiftungen in Drittstaaten wie der Schweiz die Ausnahme der Zurechnungsbesteuerung anzuwenden ist und ihnen damit zugute kommt. Diese Entscheidung stärkt die Rechtsposition vieler Begünstigter. Die Auswirkungen auf das Außensteuergesetz bleiben abzuwarten. |
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