Was Mandanten wissen sollten: Anpassung der Steuerberatervergütung zum 1.7.2025 |
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Hauptpunkte sind hierbei die Erhöhung der Festgebühren wie z. B. der Zeitgebühr für steuerliche Beratungstätigkeiten, eine Anhebung der gegenstandswertabhängigen Gebühren für z. B. die Erstellung der Buchführung sowie eine Erhöhung der Preise für die Erstellung von Lohnabrechnungen. Für die Abrechnung der Zeitgebühren ist eine 15-Minuten-Taktung vorgesehen. Parallel zur Erhöhung der Gebühren der Rechtsanwälte werden die Gebühren der Steuerberater im außergerichtlichen Einspruchsverfahren sowie im finanzgerichtlichen Verfahren ebenfalls angepasst. Besteht z. B. eine Honorarvereinbarung über Zeitgebühren, muss diese aktiv angepasst werden, wenn eine höhere Gebühr abgerechnet werden soll. |
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