In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.8.2015 wurde die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht. Die Regelsätze betragen nun:
Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internet-Seite des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter www.olg-duesseldorf.nrw.de
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