Der Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts sieht u. a. die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon sollen insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Hier die wichtigsten Änderungen:
Das Gesetz soll in weiten Teilen am 1.1.2021 in Kraft treten.
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