März
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TERMINSACHE: Altverlust aus privaten Wertpapiergeschäften |
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Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung einer Abgeltungssteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften beschlossen. Der Abzug von Verlusten aus Aktienverkäufen kann seitdem nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet bzw. in künftige Jahre vorgetragen werden. Ein Verlustrücktrag in das Vorjahr ist nicht möglich. Anleger, die noch steuerlich verrechenbare Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer haben (also vor 2009), sollten beachten, dass diese Veräußerungsverluste nur noch mit bis zum 31.12.2013 realisierten Wertpapierveräußerungsgewinnen verrechnet werden können. Danach ist eine Altverlustverrechnung nur noch mit Gewinnen aus Veräußerungen von Edelmetall, Kunstgegenständen oder Devisen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist möglich (soweit diese jährlich mindestens 600 € betragen) oder mit Gewinnen aus dem Verkauf vermieteter Immobilien innerhalb der 10jährigen Spekulationsfrist. |
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Mietrechtsänderungsgesetz passiert den Bundesrat |
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Die Neuregelungen im Mietrecht sollen Anreize für den Vermieter zur energetischen Sanierung schaffen, den Mieter bei den Energiekosten entlasten, die Position des Mieters bei der Umwandlung von Miete in Eigentum stärken und das sog. Mietnomadentum unterbinden.
Vorgehen gegen das sog. Mietnomadentum:
Die Änderungen treten voraussichtlich - je nach Verkündungstermin im Bundesgesetzblatt - Anfang April oder Anfang Mai 2013 in Kraft. |
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Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in einer Entscheidung mit dem Umfang der Haftung des Erben für Forderungen aus dem - mit dem Tod des Mieters auf den Erben übergegangenen - Mietverhältnis beschäftigt. |
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Schadensersatz für den Ausfall eines Internetanschlusses |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 24.1.2013 dem Kunden eines Telekommunikationsunternehmens Schadensersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses zuerkannt. |
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Gewährleistung bei Verkauf über Online-Plattformen, z. B. Ebay |
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Der Verkauf von Produkten, ob gebraucht oder neu, findet häufig über Online-Plattformen wie beispielsweise Ebay statt. Dabei muss der Verkäufer für den Zustand der Ware garantieren, auch wenn die Beschreibung die Ergänzung "ohne Gewährleistung" enthält. |
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.
