Rückwirkende Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft
Rückwirkende Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft |
Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.12.2011 ist es ernstlich zweifelhaft, ob 2008 zugeflossene Erstattungszinsen zur Einkommensteuer der Jahre 2001 bis 2003 als Einnahmen aus Kapitalvermögen der Steuer unterliegen. Die Zweifel bestehen insbesondere wegen der rückwirkenden Anwendung der Vorschrift. |
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