Private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft |
Das Bundesfinanzministerium hat sich aufgrund diverser Urteile des Bundesfinanzhofs mit der privaten Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer auseinandergesetzt und folgende Festlegung getroffen. |
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