Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.5.2012 entschieden, dass der Vermieter nach einer Nebenkostenabrechnung zur Anpassung von Vorauszahlungen nur insoweit berechtigt ist, als sie auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruht. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|