Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25.7.2012 über die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen u. a. betreffend die Rückkaufswerte, den Stornoabzug sowie die Verrechnung von Abschlusskosten (sog. Zillmerung) entschieden. Betroffen sind Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für eine kapitalbildende Lebensversicherung, eine aufgeschobene und eine fondsgebundene Rentenversicherung für den Fall der Kündigung sowie der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. |
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