Gewinnerzielungsabsicht eines Freiberuflers |
Zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehört u. a. die selbstständige Berufstätigkeit von Rechtsanwälten. Negative Einkünfte - also Verluste - aus selbstständiger Arbeit werden nicht anerkannt, wenn das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Bei Einkünften aus einem freien Beruf werden an das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht keine geringeren Anforderungen gestellt als bei gewerblichen Einkünften. |
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