Räum- und Streudienst - keine Verpflichtung der Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss |
Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung begründet werden. |
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