Wechsel des Tarifs innerhalb eines Krankenversicherungsvertrages |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 12.9.2012 über die Wirksamkeit eines vereinbarten Selbstbehalts beim Wechsel des Tarifs in einem Krankenversicherungsvertrag entschieden. Er hat die uneingeschränkte Vereinbarung der Fortgeltung der absoluten jährlichen Selbstbeteiligung im Zieltarif neben dem vereinbarten behandlungsbezogenen Selbstbehalt für unwirksam erachtet. |
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