Jahressteuergesetz 2013: Umsatzsteuerrisiko bei "Gutschriften" |
Die Abrechnung einer Leistung kann auch im Wege einer Gutschrift erfolgen. Die Abrechnungsgutschrift stellt jedoch der Leistungsempfänger und nicht der Leistende aus. Das Umsatzsteuergesetz legte bis dato nicht grundsätzlich fest, eine Gutschrift als "Gutschrift" zu bezeichnen. Durch das - bei Ausarbeitung des Informationsschreibens noch nicht in Kraft getretene - Jahressteuergesetz 2013 wird der Katalog der Pflichtangaben in einer Rechnung erweitert und folgende Neuregelung eingeführt: |
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