"Düsseldorfer Tabelle" 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige |
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Seit dem 1.1.2013 gilt die neue "Düsseldorfer Tabelle". Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, wurde von 950 € auf 1.000 € erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete stieg der Selbstbehalt auf 800 €. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der "Hartz-IV"-Sätze zum 1.1.2013.
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