Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen |
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten 5 Laufzeitjahre verteilt werden, die Anleger nicht unangemessen benachteiligt. |
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