Gewährleistung bei Verkauf über Online-Plattformen, z. B. Ebay |
Der Verkauf von Produkten, ob gebraucht oder neu, findet häufig über Online-Plattformen wie beispielsweise Ebay statt. Dabei muss der Verkäufer für den Zustand der Ware garantieren, auch wenn die Beschreibung die Ergänzung "ohne Gewährleistung" enthält. |
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