Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in einer Entscheidung mit dem Umfang der Haftung des Erben für Forderungen aus dem - mit dem Tod des Mieters auf den Erben übergegangenen - Mietverhältnis beschäftigt. |
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