Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer sind steuerfrei |
In seiner Entscheidung vom 17.10.2012 stellt der Bundesfinanzhof (BFH) fest, dass Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer ab 2011 begrenzt und für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei sind. |
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