Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit |
Gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz kann der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber während der Elternzeit eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen. Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen:
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