Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich am 20.3.2013 mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsvermieter wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gehindert sein kann, das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen. |
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