BGB-Gesellschafter - Haftung für Darlehensrückzahlung |
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23.1.2013 hat der Darlehensgeber bei der Gewährung eines Darlehens gegenüber einer BGB-Gesellschaft gegen sämtliche Gesellschafter einen gesamtschuldnerischen Rückzahlungsanspruch. Auch eine zwischenzeitliche Auflösung der BGB-Gesellschaft ändert daran nichts. |
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