Voller Kostenabzug bei Fahrten zu verschiedenen Tätigkeitsorten auch für Selbstständige |
Mit Urteil vom 22.3.2013 hat das Finanzgericht Münster (FG) selbstständige Unternehmer in Bezug auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Arbeitnehmern gleichgestellt. Die Abzugsbeschränkung ist nach Ansicht des Gerichtes auf maximal einen Tätigkeitsort beschränkt. |
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