Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung |
In einem vom Bundesarbeitgericht entschiedenen Fall war eine Arbeitnehmerin bei einem Unternehmen als "außertarifliche Mitarbeiterin" beschäftigt und bezog ein Jahresgehalt von ca. 95.000 € brutto. Gemäß dem Arbeitsvertrag musste sie "auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig … werden". Weitere Regelungen zur Arbeitszeit enthält der Vertrag nicht. |
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