Zweite Insolvenzrechtsreform passiert den Bundesrat |
Diese Reform des Insolvenzrechts soll insolventen natürlichen Personen neue Perspektiven eröffnen. Während zur Erlangung der Restschuldbefreiung bislang in allen Privatinsolvenzverfahren ein 6-jähriges Verfahren durchlaufen werden muss, ist künftig schon nach der Hälfte der Zeit ein wirtschaftlicher Neuanfang möglich. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|