Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden ab dem 1.9.2013 von der Steuerverwaltung nicht mehr angenommen. Betroffen sind Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen, Zusammenfassende Meldungen sowie Anträge auf Dauerfristverlängerung. Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten sollten die Betroffenen sich frühzeitig um die Authentifizierung kümmern (siehe unter www.elsteronline.de). |
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