Betriebsunterbrechungsversicherungen bei einer GmbH sind Betriebsausgaben und keine verdeckten Gewinnausschüttungen |
Die von einer GmbH gezahlten Versicherungsprämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdeckt, stellen nach Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen in seiner Entscheidung vom 14.2.2013 Betriebsausgaben dar und sind nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu qualifizieren. |
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