Umsatzsteuerrisiko bei "Gutschriften" |
Die Abrechnung einer Leistung kann auch im Wege einer Gutschrift erfolgen. Die Abrechnungsgutschrift stellt jedoch der Leistungsempfänger und nicht der Leistende aus. Das Umsatzsteuergesetz legte bis dato nicht grundsätzlich fest, eine Gutschrift als "Gutschrift" zu bezeichnen. Durch das sog. Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wird der Katalog der Pflichtangaben in einer Rechnung erweitert und folgende Neuregelung eingeführt: |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|